Öffentliche Auflage Teil GWP Verbindung EWD-Gerlafingen

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf § 15ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2024 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Teil GWP Verbindung EWD – Gerlafingen

Orientierend können zu dem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

Bericht Teil GWP Verbindung EWD – Gerlafingen
Situation Verbindungsleitung Derendingen – Gerlafingen Bauprojekt
Längenprofil Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt
Grabenprofil Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt
Detailplan Bach Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt
Mess- und Regelschacht Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt

Die Akten können vom 27. September bis zum 28. Oktober 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Webseite der Gemeinde www.gerlafingen.ch abgerufen werden.

Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit beim Gemeinderat Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen, schriftlich und begründet per Post im Doppel einzureichen.

Einsprachefrist: 28. Oktober 2024 (Poststempel)
Der Gemeinderat
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