Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Anmeldung ist ausschliesslich online möglich. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.

Wenn Sie keinen Anmeldecode erhalten haben und Anrecht auf eine Verbilligung haben, können Sie Ihren persönlichen Anmeldecode für die Prämienverbilligung 2025 unter: www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Die Antragsfrist läuft am 31.12.2024 ab.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeinderat veröffentlicht.