Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg: Bereich Windkraft
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2020 beschlossen, das Verfahren für die Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg - Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein einzuleiten. Damit wird praktisch jenes Verfahren neu aufgelegt, welches in 2015 aufgrund von mehr als 15.000 Bürger-Einwendungen gegen die damaligen Planungen der Bezirksregierung eingestellt wurde.
Die Unterlagen bestehen aus den
1. Textlichen und zeichnerischen Festlegungen und Erläuterungen,
2. der Begründung und
3. dem Umweltbericht.
Neben den geplanten Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum und den Freiraum (Wald- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Natur und Landschaft) sowie für Verkehr und Infrastruktur enthält der Entwurf des neuen Regionalplans im Kapitel 8 auch wieder Festlegungen für die Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergienutzung.
Für den Bereich um Oberveischede sieht der Planentwurf wieder umfangreiche Flächen für die Ausweisung von Windenergie-Vorrangzonen vor. Die Karte mit den geplanten Vorrangzonen findet sich im Teil mit den zeichnerischen Festlegungen auf der Seite 196 von 316. Allerdings sind die Vorrangzonen aufgrund der gewählten Darstellungsart nur sehr schlecht erkennbar.
Einen besseren Überblick erhält man beim Betrachten der Erläuterungskarte 8a auf Seite 247 von 316. Dort kann man erkennen, wie sich die Vorrangzonen beginnend am Biggesee nach Osten über das Veischedetal, Kirchundem und Lenenstadt bis nach Wittgenstein in einem zusammenhängenden sogenannten „Kumulationsraum“ erstrecken.
Für die direkte Umgebung von Oberveischede und den umliegenden Ortschaften, im nachfolgenden Kartenausschnitt mit einem roten Punkt ergänzt, ergeben sich damit bis zu 800 Hektar Vorrangfläche für Windräder. Bei einem mittleren Flächenverbrauch von 20 Hektar für 3 Windräder ergibt sich eine mögliche Bebauung mit ca. 100 Windrädern nur im Radius von ca. 5 km um Oberveischede. Selbst wenn davon nur die Hälfte entsteht, kann man sich ohne große Schwierigkeiten vorstellen, wie sich unsere Landschaft verändern würde.
Sobald der Regionalplan beschlossen wird, bestehen keine weiteren Beteiligungsmöglichkeiten mehr, weder für betroffene Kommunen noch für betroffene Anwohner. Die Festlegungen des Regionalplans sind dann für die Kommunen verbindlich. Danach bleibt den Kommunen nur der Weg, sich mit einer Klage gegen Planfestsetzungen zu wenden.
Bis zum 30.06.2021 haben betroffene Bürger die Möglichkeit, Einwendungen und Bedenken gegen den Entwurf des Regionalplans bei der Bezirksregierung schriftlich vorzutragen. Davon sollten möglichst viele Dorfbewohner Gebrauch machen.
Die kompletten Verfahrensunterlagen sind abrufbar über den Internet-Link
Die Mitglieder des Arbeitskreises Windkraft stehen für nähere Erläuterungen zum Regionalplan-Entwurf gerne zur Verfügung.